Tagesthema: 05. März 2010
von
Carlos A. Gebauer
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
das Bundesverfassungsgericht hat bekanntlich an diesem Dienstag entschieden: Die sogenannte "Vorratsdatenspeicherung" ist verfassungswidrig. Konsequenz dieser Karlsruher Entscheidung ist unter anderem, dass Sie verpflichtet sind, sämtliche bis zum vergangenen Montag (dem einfachen Gesetz entsprechend) gespeicherten Daten zu löschen. In der Presse hieß es zu dieser anstehenden Großtat des In-den-Papierkorbverschiebens u.a. wörtlich: "Sicherheitspolitiker trauern um den Datenschatz". Viele der spannenden Daten, die über Monate rückverfolgen ließen, wer wann mit wem telefoniert und wer wann wem was gemailt hat, drohen nun, verloren zu gehen; jedenfalls dann, wenn Sie - als Netzbetreiber - tun, was das Verfassungsgericht Ihnen sagt.
Als Nutzer Ihrer Angebote, der Monat für Monat viel Geld für Ihre wertvollen Dienste bezahlen muss, möchte ich Ihnen hier einen (aus Freundschaft kostenlosen) Tipp geben!
Wie Sie sicher auch gelesen haben, gibt es bereits mächtige Stimmen in der Republik, die erklären, dass der Staat trotz dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtes auch künftig weiter Daten erheben, speichern und verarbeiten können will. Das Urteil des höchsten Gerichtes ist daher - absehbar - nicht wirklich wirksam (wenn Sie verstehen, was ich meine). In dieser Lage eröffnet sich Ihnen - und also mittelbar auch mir, als Ihrem Kunden - ein sehr attraktives Geschäft. Und das sieht so aus:
Löschen Sie die Daten nicht! Kümmern auch Sie sich nicht um das Urteil des Verfassungsgerichtes! Kopieren Sie die Daten vielmehr auf eine (oder mehrere) CDs und bieten Sie diese interessierten Behörden zum Kauf an. Pro CD könnten Preise von bis zu 2,5 Mio. Euro erwirtschaftet werden! Dies ist also absehbar ein sehr, sehr lukratives Geschäft. Es kann, wie gesagt, mittelbar Ihren sämtlichen Kunden zugute kommen, wenn Sie die allgemeinen Tarife anschließend um die besonderen Einnahmen aus der Staatskasse ermäßigen.
Falls Sie die Daten in der beschriebenen Weise vor dem Löschen kopieren, könnten Sie überdies vielleicht auch noch etwas anderes erreichen: Attraktiv aufbearbeitet, lassen sich mit den ein oder anderen Datensätzen möglicherweise sogar Preise von über 2,5 Mio. Euro pro CD erzielen. Auf diese Weise würde Ihnen dann unter Umständen sogar wirtschaftlich möglich, Teile Ihrer Sonderzahlungen für die einstmalige UMTS-Ersteigerung zurückzuerhalten.
Bleiben Sie also weiter wachsam und kreativ! Es gibt viel zu verdienen, wenn man eine ganze Rechtsordnung Stück für Stück an den Amtmann bringen kann!
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Daniel Kallauch: Superteam Familienbande – Miteinander wunderbar

Winter schrieb diesen Kommentar
Sonntag, 07. März 2010