Wem hilft das Betreuungsgeld?
Das Betreuungsgeld, oder von manchen auch „Herdprämie“ genannt, hat es in sich, denn die Diskussion, ob es Sinn macht oder „total daneben“ ist, hört nicht auf. Und helfen tut es keinem!
Zur Erinnerung:
Dabei waren die Bedingungen 2007 klar festgelegt: Das Betreuungsgeld in Höhe von 150 € ist eine hart erkämpfte Kompromisslösung und war die Voraussetzung für die Zustimmung der CSU zum Kinderförderungsgesetz (750.000 neue Krippenplätze) von Ministerin von der Leyen.
Ein großer Teil der Eltern entscheidet sich in Wahrnehmung ihrer unveräußerlichen Elternverantwortung (Art. 6 GG) dafür, ihre Kinder in den ersten Lebensjahren in der Familie zu pflegen und erziehen und gegen die frühe Fremdbetreuung in einer Krippe oder sonstigen Einrichtung. Dafür verzichten diese Eltern in gewissem Umfang auf Erwerbstätigkeit und damit auf zusätzliches Familieneinkommen. Gleichzeitig werden diese Eltern aber auch noch zur Finanzierung der, von ihnen nicht in Anspruch genommenen, Krippenplätze mit herangezogen. Jeder Krippenplatz muss nämlich zusätzlich zum individuellen Elternbeitrag monatlich mit rund 1000 € aus Steuermitteln subventioniert werden. (Diese öffentlichen Mittel wiederum werden zu einem wesentlichen Teil aus Mehrwertsteuereinnahmen bestritten, die Familien überproportional belasten.) Des Weiteren verzichten diese Eltern auf steuerliche Vorteile.
Um diese ungerechte finanzielle Doppelbelastung für selbsterziehende Eltern wenigstens teilweise auszugleichen, hat sich der Deutsche Bundestag 2007, wie auch die jetzige CDU/CSU/FDP darauf festgelegt, diesen Müttern und Vätern ab 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150 € /Monat zu zahlen.
Das Betreuungsgeld ist damit Garant für ein Mindestmaß an Wahlfreiheit, welche zur Ausübung der elterlichen Erziehungsrechte und -pflichten gewährleistet sein muss. Das Bundesverfassungsgericht hat im „Kinderbetreuungsurteil“ vom 10.11.1998 ausdrücklich auf die Aufgabe des Staates hingewiesen, „die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern.“
Soweit so gut.
Alle Nichtfachleute „fachsimpeln“ wieder höchst emotional. Jeder hält sein Argument für das schlagkräftigste, jeder hält seinen Baum für den Wald.
Geht es um überholte Rollenmodelle?
Geht es um Frauenerwerbstätigkeit, weil der Staat an den Sozialabgaben interessiert ist?
Geht es um Auswege aus der Familienarmut?
Geht es um fehlende Fachkräfte?
Geht es um Bildungschancen für Kinder aus „sozialschwachen Familien“?
Geht es um erziehungsunfähige Eltern?
Geht es um die Integration der Kinder von Migranten?
Geht es um Steigerung der Fertilitätsrate, die durch Krippenplätze ansteigen soll?
Alle diese Fragen lassen scheinbar nur eine Antwort zu: möglichst früh und möglichst ganztags, möglichst viele Kinder in Einrichtungen betreuen zu lassen.
Sehen wir uns die Argumente genauer an:
1. Das Betreuungsgeld, so behaupten 16 Sozialverbände in einem offenen Brief an die Kanzlerin Angela Merkel, transportiere ein überholtes Rollenmodell und setze für Frauen falsche Signale, „nämlich nach der Geburt eines Kindes länger aus ihrer Erwerbstätigkeit auszusteigen“.
Solche Sorgen sind aus den Zielen des gender-mainstreaming zu verstehen. Das Ziel, die Gleichstellung von Mann und Frau, ignoriert die allgemein bekannte Tatsache, dass Männer und Frauen von der Natur verschieden konzipiert worden sind. Frauen werden schwanger und gebären Kinder und werden mit Hormonen ausgestattet, die ihnen das Nähren und Umsorgen ihrer Kinder erleichtert. Lesen Sie mehr dazu hier.
2. Der Staat verdient doppelt, wenn Mütter erwerbstätig sind.
Zum einen bezahlt ein heute Sechsjähriger bis zu seinem Lebensende 77 000 Euro mehr an Steuern und Beiträgen, als die öffentliche Hand für ihn ausgibt. „Kinder bereichern die Staatskasse“.
Zum anderen ist der Ausbau der Kinderkrippen ohne zusätzliche Ausgaben des Staates möglich. Das Deutsche Jugendinstitut erwartet stattdessen Milliardeneinnahmen - weil mehr Frauen arbeiten und Steuern zahlen. „Krippenausbau kostet den Staat kein Geld“
3. Frauenerwerbstätigkeit sei eine Möglichkeit der zunehmende Familienarmut entgegen zu wirken.
Die Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit und die Zunahme der Familienarmut haben sich parallel entwickelt. Lesen Sie hier über die wahren Ursachen der zunehmenden Familienarmut.
4. Die Bildung, die für Kinder in den ersten 3 Jahren nötig ist, ist die Herzensbildung und die können Eltern ihren Kindern unabhängig von ihrem sozialen Status geben oder nicht geben.
Um diese Bildung zu fördern, müssen Projekte unterstützt werden, die Eltern helfen, eine sichere Bindung zu ihrem Kind aufzubauen. Um eine sichere Bindung aufzubauen, benötigen Eltern sehr viel Zeit mit ihrem Kleinstkind. Je weniger sie ihr Kind sehen, umso schlechter sind sie in der Lage, die Signale ihres Kindes zu verstehen.
Das gleiche gilt für „erziehungsschwache“ Eltern. Auch hier ist eine individuelle Unterstützung der Eltern-Kind-Beziehung nötig, um nachhaltige Veränderungen zu bewirken.
Und genauso gilt die Weitergabe der Herzensbildung für Kinder aus Migrantenfamilien.
5. Frauenerwerbstätigkeit und Krippenausbau erhöhe die Fertilitätsrate.
Dieser Zusammenhang ist laut ifo-Institut München nicht nachweisbar. Dagegen zeigen die empirischen Studien für alle Länder eine statistisch signifikante Wirkung finanzieller Instrumente auf das Geburtenverhalten.
6. Wie regeln die europäischen Nachbarländern die Sache mit dem Betreuungsgeld?
Schweden
Weitere Informationen:
Kindermangel staatlich gefördert - Welt.de




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